Abstimmungen und Wahlen


Resultate vom 03. März 2013

Eidg. Abstimmung


Resultate vom 25. November 2012

Eidg. Abstimmung

Schulwahlen Sekundarschule Befang Sulgen



Resultate vom 23. September 2012

Eidg. Abstimmungen

Kant. Abstimmungen

 

Resultate vom 17. Juni 2012

Eidg. Abstimmung

Kant. Abstimmung


Resultate vom 15. April 2012

Grossratswahlen



Resultate vom 11. März 2012

Eidg. Abstimmungen

Regierungsratswahlen

Präsident Bezirksgericht

Berufsrichter Bezirksgericht

Nebenamtliche Mitglieder Bezirksgericht

Ersatzmitglieder Bezirksgericht

Friedensrichter

   

 

Abstimmungstermine 2013:

Sonntag, 03. März 2013   
Eidg. Abstimmung

Sonntag, 09. Juni 2013   
Eidg. Abstimmung

Sonntag, 22. September 2013
Eidg. Abstimmung

Sonntag, 24. November 2013
Eidg. Abstimmung


Blanko-Abstimmungstermine

 


Vorschriften der brieflichen Stimmabgabe

Regel Nr. 1:
Die Stimmzettel müssen in das beigelegte Stimmzettelkuvert oder in ein neutrales Kuvert (in der Regel kleines Format (C6)) gesteckt und das Kuvert hernach zugeklebt werden. Diese Regelung dient dazu, das Stimmgeheimnis zu wahren. Sind die Stimmzettel offen beigelegt, so ist erkennbar, wie der Stimmberechtigte gestimmt hat. Solche Stimmzettel haben wir gemäss Gesetz als ungültig zu erklären.

Regel Nr. 2:
Der Stimmrechtsausweis muss persönlich unterschrieben werden. Nicht unterschriebene oder vom Ehegatten oder andern Personen unterschriebene Stimmrechtsausweise sind ungültig. In dieser Art abgegebenes Stimmmaterial müssen wir ebenfalls als ungültig erklären. Die Vorzeitige Stimmabgabe (ohne zu unterschreiben) ist nur von Montag bis Freitag vor dem Abstimmungssonntag in der Gemeindekanzlei während den offiziellen Bürozeiten möglich. Früher eingegangenes Stimmmaterial ohne Unterschrift muss ebenfalls als ungültig erklärt werden.

Regel Nr. 3:
Das Stimmzettelkuvert oder das neutrale Kuvert und der unterschriebene Stimmrechtsausweis werden in das Gemeindekuvert gesteckt. Das Gemeindekuvert wird hierauf zugeklebt, frankiert und mit der Post abgeschickt (Zustellfristen beachten) oder unfrankiert in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung geworfen.


Urnenöffnungszeiten

Freitag, 18.00 - 19.00 Uhr
Kradolf, Schulhaus

Samstag, 17.30 - 18.30 Uhr
Schönenberg, Gemeindeverwaltung

Sonntag, 10.30 - 11.30 Uhr
Schönenberg, Gemeindeverwaltung
Kradolf, Schulhaus
Neukirch, Landi Geschäft
Buhwil, Mehrzweckgebäude


Vorzeitige Stimmabgabe

Von Montag bis Freitag vor dem Abstimmungswochenende ist während den Bürozeiten die Urne in der Gemeindeverwaltung geöffnet. Die Stimm- und Wahlzettel sind in einem verschlossenen neutralen Couvert gemeinsam mit dem Stimmausweis persönlich abzugeben.
Verheiratete können neben dem eigenen auch gleichzeitig das Stimmmaterial des Ehegatten überbringen. Die Stimm- und Wahlzettel sind für jeden Ehegatten in einem separaten Couvert abzugeben.

 

 


 





Schriftgrösse A   A  |  Seite drucken  |  Impressum  |  Sitemap  |  nach oben  |