Abstimmungen und Wahlen
Resultate vom 03. März 2013
Eidg. Abstimmung
Resultate vom 25. November 2012
Eidg. Abstimmung
Schulwahlen Sekundarschule Befang Sulgen
Resultate vom 23. September 2012
Eidg. Abstimmungen
Kant. Abstimmungen
Resultate vom 17. Juni 2012
Eidg. Abstimmung
Kant. Abstimmung
Resultate vom 15. April 2012
Grossratswahlen
Resultate vom 11. März 2012
Eidg. Abstimmungen
Regierungsratswahlen
Präsident Bezirksgericht
Berufsrichter Bezirksgericht
Nebenamtliche Mitglieder Bezirksgericht
Ersatzmitglieder Bezirksgericht
Friedensrichter
Abstimmungstermine 2013:
Sonntag, 03. März 2013 Eidg. Abstimmung
Sonntag, 09. Juni 2013 Eidg. Abstimmung
Sonntag, 22. September 2013 Eidg. Abstimmung
Sonntag, 24. November 2013 Eidg. Abstimmung
Blanko-Abstimmungstermine
Vorschriften der brieflichen Stimmabgabe
Regel Nr. 1: Die Stimmzettel müssen in das beigelegte Stimmzettelkuvert oder in ein neutrales Kuvert (in der Regel kleines Format (C6)) gesteckt und das Kuvert hernach zugeklebt werden. Diese Regelung dient dazu, das Stimmgeheimnis zu wahren. Sind die Stimmzettel offen beigelegt, so ist erkennbar, wie der Stimmberechtigte gestimmt hat. Solche Stimmzettel haben wir gemäss Gesetz als ungültig zu erklären.
Regel Nr. 2: Der Stimmrechtsausweis muss persönlich unterschrieben werden. Nicht unterschriebene oder vom Ehegatten oder andern Personen unterschriebene Stimmrechtsausweise sind ungültig. In dieser Art abgegebenes Stimmmaterial müssen wir ebenfalls als ungültig erklären. Die Vorzeitige Stimmabgabe (ohne zu unterschreiben) ist nur von Montag bis Freitag vor dem Abstimmungssonntag in der Gemeindekanzlei während den offiziellen Bürozeiten möglich. Früher eingegangenes Stimmmaterial ohne Unterschrift muss ebenfalls als ungültig erklärt werden.
Regel Nr. 3: Das Stimmzettelkuvert oder das neutrale Kuvert und der unterschriebene Stimmrechtsausweis werden in das Gemeindekuvert gesteckt. Das Gemeindekuvert wird hierauf zugeklebt, frankiert und mit der Post abgeschickt (Zustellfristen beachten) oder unfrankiert in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung geworfen.
Urnenöffnungszeiten
Freitag, 18.00 - 19.00 Uhr Kradolf, Schulhaus
Samstag, 17.30 - 18.30 Uhr Schönenberg, Gemeindeverwaltung
Sonntag, 10.30 - 11.30 Uhr Schönenberg, Gemeindeverwaltung Kradolf, Schulhaus Neukirch, Landi Geschäft Buhwil, Mehrzweckgebäude
Vorzeitige Stimmabgabe
Von Montag bis Freitag vor dem Abstimmungswochenende ist während den Bürozeiten die Urne in der Gemeindeverwaltung geöffnet. Die Stimm- und Wahlzettel sind in einem verschlossenen neutralen Couvert gemeinsam mit dem Stimmausweis persönlich abzugeben. Verheiratete können neben dem eigenen auch gleichzeitig das Stimmmaterial des Ehegatten überbringen. Die Stimm- und Wahlzettel sind für jeden Ehegatten in einem separaten Couvert abzugeben.
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